Ab wann sind Tiertransporte in Deutschland legal?

Die Rechtslage bezüglich Tiertransporten in Deutschland ist im Tierschutzgesetz (TierSchG) geregelt. Gemäß dem TierSchG sind Tiertransporte grundsätzlich erlaubt, sofern sie unter Einhaltung bestimmter Vorschriften und Bedingungen erfolgen.
Die genauen Bestimmungen für Tiertransporte sind in der Tierschutztransportverordnung (TierSchTrV) festgelegt. Diese Verordnung legt unter anderem fest, dass Tiertransporte nur von Personen durchgeführt werden dürfen, die über bestimmte Kenntnisse und Fähigkeiten im Umgang mit Tieren und im Transportwesen verfügen.
Des Weiteren müssen Tiertransporte so organisiert und durchgeführt werden, dass den Tieren kein Schaden zugefügt wird und ihr Wohlbefinden gewährleistet ist. Dazu gehören unter anderem angemessene Transportbedingungen, ausreichende Belüftung, Fütterung und Tränkung während des Transports sowie regelmäßige Pausen und Ruhezeiten.
Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Anforderungen und Bestimmungen für Tiertransporte je nach Tierart und Transportdauer variieren können. Es gibt spezifische Regelungen für den Transport von Nutztieren, Heimtieren und Wildtieren.
Bei Verstößen gegen die Vorschriften für Tiertransporte können Bußgelder verhängt werden. Die genaue Höhe der Bußgelder richtet sich nach dem jeweiligen Verstoß und kann unterschiedlich sein.
Bitte beachten Sie, dass dies keine rechtliche Beratung ist und es ratsam ist, sich bei konkreten Fragen zu Tiertransporten an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin zu wenden, um eine genaue rechtliche Auskunft zu erhalten.
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Darf man Wespen töten?

Gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist es in Deutschland grundsätzlich verboten, wild lebende Tiere, einschließlich Wespen, ohne vernünftigen Grund zu töten. Wespen stehen unter Naturschutz, da sie eine wichtige Rolle im Ökosystem spielen.
Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wenn eine akute Gefahr für Menschen besteht, beispielsweise aufgrund einer Allergie oder wenn ein Wespennest sich an einem Ort befindet, der eine unmittelbare Bedrohung darstellt, kann eine Entfernung oder Tötung der Wespen in Betracht gezogen werden. In solchen Fällen ist es ratsam, einen professionellen Schädlingsbekämpfer oder Kammerjäger zu kontaktieren, der die Wespen sicher entfernen kann.
Es ist wichtig zu beachten, dass das Töten von Wespen ohne einen vernünftigen Grund mit Bußgeldern geahndet werden kann. Die genaue Höhe der Bußgelder kann je nach Bundesland und den Umständen variieren, in NRW bis 50.000 €. Es ist daher ratsam, sich über die spezifischen Vorschriften und Bestimmungen in Ihrer Region zu informieren.
Bitte beachten Sie, dass dies keine rechtliche Beratung ist und es ratsam ist, einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin zu konsultieren, um eine genaue rechtliche Auskunft zu erhalten.
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Zuständige Behörde in Erkrath / Kreis Mettmann
- Veterinäramt Kreis Mettmann, Fachbereich Veterinärwesen / Verbraucherschutz
Adresse: Düsseldorfer Straße 26, 40822 Mettmann.
Telefon: 02104-991952
Fax: 02104-994953 Telefonbuch
E-Mail:Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. - Tierschutzverein Erkrath e.V.
Der Verein kann beraten, Hinweise entgegennehmen und Hilfe vermitteln. Er kann aber nicht in jedem Fall selbst handeln, wenn z. B. amtliche Maßnahmen nötig sind. tierschutz-erkrath.de - Ordnungsamt der Stadt Erkrath, eventuell die Feuerwehr
Besonders bei Fällen wie verletzten Wildvögeln, Tauben oder wenn eine akute Gefahr besteht. tierschutz-erkrath.de
Wie Sie in Erkrath / Kreis Mettmann vorgehen, wenn Sie Tierquälerei beobachten
- Beobachtungen sichern
- Fotos oder Videos machen (ohne dich selbst zu gefährden).
- Ort, Datum, Uhrzeit notieren.
- Beschreibung, was genau passiert („Wie sieht das Tier aus? Welche Haltung? Schmerzen? Vernachlässigung?“).
- Wenn möglich: Zeugen, Anschrift oder Identifikationsmerkmale der Verantwortlichen notieren.
- Kontaktieren der zuständigen Stellen
- Veterinäramt Kreis Mettmann anschreiben oder anrufen mit allen Informationen.
- Wenn es akut ist oder Tier massiv leidet: auch die Polizei einschalten.
- Tierschutzverein informieren, Unterstützung oder Beratung holen.
- Schriftlich melden
- E-Mail an das Veterinäramt:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. - Formuliere deine Anzeige möglichst klar.
- E-Mail an das Veterinäramt:
- Nachfassen
- Wenn Sie lange nichts hören, nachhaken, fragen nach dem Aktenzeichen.
- Wenn nötig: Anzeige bei Polizei / Staatsanwaltschaft überlegen.
Was erwartet werden kann / Grenzen
- Das Veterinäramt prüft Ihre Hinweise und kann, wenn nötig, Haltungsbedingungen anordnen oder Tiere beschlagnahmen. Deutscher Tierschutzbund
- Aber: Ämter haben oft viele Fälle, Personal und Ressourcen sind begrenzt. Nicht jeder Hinweis führt sofort zu einer drastischen Maßnahme. Transparenz und Nachdruck helfen oft.
- Manchmal wird erst ab einer Schwelle von Leid oder Gefahr eingegriffen. Kleine Mängel oder Unsauberkeit allein sind nicht immer sofort strafbar.
Wie formulieren Sie eine Anzeige?
Für Erkrath oder den Kreis Mettmann reicht ein formloser Brief oder eine E-Mail an das Veterinäramt / die Polizei. Es gibt aber auch Vorlagen im Internet
(z. B. von Tierschutzorganisationen), die Sie anpassen können. z. B. Musteranzeige Tierquälerei PDFMusteranzeige
Vorlage Anzeige wegen Tierquälerei / Missstände in der Tierhaltung
Absender:
Name: ____________________________
Adresse: __________________________
Telefon: __________________________
E-Mail: __________________________
Empfänger:
Veterinäramt Kreis Mettmann
Fachbereich Veterinärwesen
Düsseldorfer Straße 26
40822 Mettmann
Oder an die Polizei / Staatsanwaltschaft (bei akuter Straftat)
Betreff: Anzeige / Mitteilung über Tierquälerei / Missstände in der Tierhaltung
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erstatte ich Anzeige / Mitteilung über folgenden Sachverhalt:
Was gehört in eine Anzeige?
1. Beteiligte Personen / Tiere
- Name und Adresse der möglichen Tierhalterin / des Tierhalters (falls bekannt):
- Ggf. weitere beteiligte Personen (Nachbarn, Zeugen):
- Tierart(en), Anzahl (so gut wie möglich):
2. Ort, Zeit, Dauer
- Ort (Straße, Hausnummer, ggf. Grundstück):
- Datum und Uhrzeit (von … bis …):
- Falls die Handlung mehrfach vorkam oder längere Zeit andauerte: Zeitraum / Wiederholungen
3. Sachverhalt / Beschreibung
Bitte so genau wie möglich schildern, was du beobachtet hast, z. B.:
- Welche Missstände / Handlungen waren zu sehen (z. B. Vernachlässigung, Verletzungen, Einsperren, mangelnde Versorgung)
- Sichtbare Folgen (z. B. Wunden, Abmagerung, Verhaltensstörungen, Schmerzen)
- Hinweise, wie du die Leiden erkannt hast (z. B. Hinken, Auffälligkeiten, Tiere wirken apathisch)
- Wurde das Tier aufgefunden in einem Zustand, in dem es offensichtlich leiden musste, z. B. stark verletzt oder krank
Beispiel:
Am 12.08.2025 gegen 14:30 Uhr sah ich hinter dem Grundstück Musterstraße 5, 40699 Erkrath einen größeren Hund, der in einem kleinen Zwinger stand, ohne erkennbaren Schutz vor Sonne oder Regen. Der Hund wirkte stark abgemagert, rieb sich am Zaun, leckte übermäßig. Ich hörte wiederholt Winseln. Ich konnte auf Foto / Video festhalten, dass keine frische Wasserquelle vorhanden war.
4. Beweismittel und Zeug*innen
- Ich lege Kopien bei von Fotos / Videos (bitte nur Kopien)
- Namen und Adressen von Zeugen (falls vorhanden):
- ggf. tierärztliche Befunde (sofern verfügbar)
- Sonstige Hinweise (z. B. Autokennzeichen, Geräusche, Gerüche)
5. Bitte um Ermittlungen und Mitteilung
Ich bitte Sie, den Vorfall zu prüfen und entsprechende Maßnahmen zu veranlassen (Kontrolle, Tierbeschlagnahmung etc.).
Bitte teilen Sie mir das Aktenzeichen mit und senden Sie mir (sofern möglich) eine Kopie der Abschlussverfügung zu.
Mit freundlichen Grüßen
Ort, Datum: __________________________
(Unterschrift)
Hinweise & Tipps zur Verwendung der Vorlage
- Unterschrift: Bei schriftlicher Anzeige solltest du unterschreiben. Bei E-Mail ist oft dein Name + Kontaktdaten ausreichend, aber eine Originalunterschrift kann helfen.
- Klar und sachlich bleiben: Keine Wertungen („böse Person“) – nur Fakten und Beobachtungen schildern.
- Beweise beifügen: Fotos, Videos, Zeugen – nur Kopien, niemals Originale.
- Zeugen schriftlich: Wenn möglich, lass Zeugen eine kurze schriftliche Erklärung geben (Datum, was gesehen, unterschrieben).
- Kopie behalten: Eine Kopie des Schreibens und der Belege für dich aufheben.
- Nachfassen: Nach ein paar Wochen nachfragen, welches Vorgehen eingeleitet wurde, nach Aktenzeichen fragen.
- Anonyme Anzeige: Wenn du anonym bleiben willst, kannst du das so in der Anzeige vermerken – aber beachte: ohne Kontaktdaten ist die Nachverfolgung oft schwieriger.
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Tierquälerei - Strafen
In Deutschland wird Tierquälerei gemäß § 17 des Tierschutzgesetzes geahndet. Die genauen Strafen können je nach Schwere des Vergehens variieren. Im Allgemeinen können bei Tierquälerei Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen verhängt werden 1.
Es gibt auch spezifische Strafen für Tierquälerei von bestimmten Tierarten. Zum Beispiel können bei der Tierquälerei von Katzen oder Hunden unterschiedliche Strafbestände aus dem Strafgesetzbuch (StGB) zur Anwendung kommen.
Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Strafen von Fall zu Fall unterschiedlich sein können und von verschiedenen Faktoren abhängen, wie der Schwere der Tierquälerei und den Umständen des Vergehens. Die genauen Bestimmungen und Strafen können im Tierschutzgesetz und im Strafgesetzbuch nachgelesen werden.
Gesetzliche Grundlagen in Deutschland
§ 17 Tierschutzgesetz (TierSchG)
Der zentrale Straftatbestand für Tierquälerei ist in § 17 TierSchG geregelt. Dort heißt es:
„Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
- ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder
- einem Wirbeltier
a) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden
zufügt.“
… Gesetze im Internet
Hier ein paar Erklärungen zu wichtigen Begriffen:
- Wirbeltier: Das sind Tiere mit Wirbelsäule (z. B. Hunde, Katzen, Pferde, Vögel, Fische).
- Ohne vernünftigen Grund: Es muss ein legitimer Grund fehlen — z. B. Tierärztin oder Tierarzt kann in bestimmten Fällen aus medizinischen Gründen eine Tötung vornehmen (Euthanasie). Landestierärztekammer Baden-Württemberg
- Aus Rohheit: Das heißt, besonders grausames Vorgehen.
- Länger anhaltend oder sich wiederholend: Die quälerische Handlung dauert über eine gewisse Zeit an oder geschieht mehrfach.
Das Tierschutzgesetz enthält daneben § 18, der Ordnungswidrigkeiten regelt (also leichtere Verstöße), wenn keine „erheblichen Schmerzen oder Leiden“ vorliegen oder die Tat nur fahrlässig begangen wurde. Gesetze im Internet §18
Welche Strafen drohen?
Beispiele & Abstufungen in der Praxis
- Bei schweren Fällen (z. B. besonders grausame Quälerei, mehrere Tiere, Todesfolge) ist eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren möglich.
- In weniger schweren Fällen kann eine Geldstrafe verhängt werden.
- Bei versuchter oder fahrlässiger Misshandlung kann der Tatbestand als Ordnungswidrigkeit behandelt werden, oft mit Geldbußen (z. B. bis zu 25.000 € in manchen Fällen) und ggf. Tierhalteverbot.
- Zusätzlich kann Tierentzug oder ein Verbot, Tiere in der Zukunft zu halten, angeordnet werden.
- Auch bei Tötung eines Tieres — wenn sie unzulässig ist — gilt § 17, mit denselben Strafmaßen (bis 3 Jahre oder Geldstrafe)
Konkretes Beispiel:
In Hamburg verurteilte ein Gericht einen Mann zu 800 Euro Geldstrafe, weil in seinem Geschäft eine illegale Klebefalle entdeckt wurde, in der eine Maus noch lebte und litt. Hier wertete das Gericht dies als Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. DIE WELT
Ein anderes Beispiel: Jemand legt giftige Köder aus, um Hunde zu schädigen — das wird in der Presse explizit als Straftat nach § 17 Tierschutzgesetz bezeichnet (bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe) BILD
Was kann man tun, wenn man Tierquälerei beobachtet?
1. Beweise sichern
- Mache Fotos oder Videos (sofern möglich und sicher).
- Notiere: Ort, Datum, Zeit, Tageszeit, Beschreibung, wie das Tier gequält wird.
- Falls möglich, Angaben zu Beteiligten oder Zeugen notieren.
- Wichtig: Nicht eingreifen, wenn es gefährlich sein könnte — Sicherheit geht vor.
Diese Hinweise werden bei vielen Tierschutzorganisationen genannt. Anwaltauskunft Peta
2. Behörden informieren und Anzeige erstatten
- Polizei: Bei akuter Tiermisshandlung oder einer Straftat sofort einschalten. Deutscher Tierschutzbund
- Staatsanwaltschaft: Wenn der Fall schwer ist, wird sie üblicherweise hinzugezogen. Deutsche Anwaltsauskunft
- Veterinäramt (Tieraufsichtsbehörde): Zuständig für Kontrollen der Tierhaltung und Einleitung von Maßnahmen. Fälle von Tierleid oder Haltungsmängeln können hier gemeldet werden.
- Tierschutzvereine / Organisationen: z. B. Deutscher Tierschutzbund, PETA oder örtliche Vereine. Sie können beraten, unterstützen und oft Druck ausüben.
Vier Pfoten+4Anwalt
Die Anzeige kann schriftlich oder mündlich erfolgen und kostet dich in der Regel nichts. Tier im Recht + Deutscher Tierschutzbund
3. Anonyme Meldungen möglich
In manchen Bundesländern gibt es anonyme Meldestellen. So z. B. in Niedersachsen – man kann anonym Hinweise geben, und die Behörde prüft sie vertraulich.
Niedersachsen
4. Dranbleiben
Manchmal reagieren Behörden nur langsam oder gar nicht. Darum: nachhaken, gegebenenfalls Anzeige kopieren, Aktenzeichen notieren und gegebenenfalls Rechtsbeistand aufsuchen. VETO Tierschutz
Beispiele von Fällen und typische Situationen
- Unterernährung / Vernachlässigung: Tiere, die nicht ausreichend gefüttert oder gepflegt werden, können leiden. Wenn das über längere Zeit geschieht, kann das eine Strafbarkeit sein.
- Schlechte Unterbringung / Käfighaltung: z. B. zu kleine Käfige, kein Auslauf, fehlender Wetterschutz.
- Gewaltsame Misshandlung: Schlagen, Verbrennen, Einsperren, Quälen.
- Giftköder / vergiftete Nahrung: gezielt ausgelegte Giftköder, um Tiere zu verletzen oder zu töten.
- Aussetzen: Ein Tier einfach irgendwo aussetzen (z. B. im Wald) kann unter bestimmten Umständen als Tierquälerei gewertet werden.
- Gefährdung im Verkehr / durch Umweltbedingungen: z. B. Tiere im Sommer im heißen Auto lassen.
In manchen Fällen sind solche Handlungen nicht sofort als Straftat (nach § 17) einzustufen, sondern als Ordnungswidrigkeit (§ 18 oder andere Vorschriften), wenn die Schädigung nicht „erheblich“ ist oder keine längere Zeit andauert.
Wo du Hilfe und Informationen bekommst
- Deutscher Tierschutzbund – Informationen, Beratung und Hinweise zur Meldung von Tierquälerei
URL: https://www.tierschutzbund.de/tiere-themen/tiernotfaelle/tierquaelerei-melden/ Deutscher Tierschutzbund - Tierquälerei.de – Plattform, um Fälle zu melden (auch anonym)
URL: https://www.tierquaelerei.de/ Deutschland Tierquaelerei+1 - Vier Pfoten – Angaben, wie man Tierleid melden kann
URL: https://www.vier-pfoten.de/helfen/tierleid-melden Vier Pfoten - ANINOVA – Anleitung zum Melden von Missständen
URL: https://aninova.org/tierleid-melden/ ANINOVA - Rechtsportale & Anwaltstitel – z. B. Anwalt.de über Meldewege und rechtliche Schritte
URL: https://www.anwalt.de/rechtstipps/tierquaelerei-melden-und-verstoesse-gegen-das-tierschutzgesetz-effektiv-stoppen-246187.html Anwalt - Gesetze im Internet – offizieller Text des § 17 TierSchG
URL: https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__17.html Gesetze im Internet
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Einige Tierschutz-Rechtsfragen
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